Falls der V.a. Prostatakrebs besteht, z. B. beim Abtasten der Prostata ein auffälliger Befund getastet wird oder auffällige Bereiche bei der Ultraschalluntersuchung der Prostata gesehen werden, dann ist eine Prostatabiopsie erforderlich. Auch ein wiederholt erhöhter PSA-Wert muss mittels Prostatabiopsie abgeklärt werden.
Die Prostatabiopsie wird in unserer Praxis durchgeführt. Hierfür wird mit dem Ultraschall die Prostata eingestellt und die Proben werden über den Enddarm aus der Prostata entnommen. Standardmäßig werden 12 Proben entnommen. Die Proben werden dann zur histologischen (“feingeweblichen“) Untersuchung in die Pathologie geschickt.
Eine weitere Möglichkeit der Prostatabiopsie ist die sogenannte MRT-Fusionsbiopsie. Hier wird im Vorfeld eine Kernspintomografie (sog. multiparametrisches MRT) der Prostata durchgeführt. Allerdings ist diese Untersuchung bei der Primärdiagnostik noch keine Kassen-Leistung. Die Kosten werden jedoch unter Umständen von der Krankenkasse übernommen (z. B. bei Patienten bei denen ein Prostatakarzinom bekannt ist und die unter einer sogenannten “aktiven Überwachung“ stehen). Falls bereits eine konventionelle Prostatabiopsie durchgeführt wurde die keinen Tumornachweis erbrachte aber weiterhin der V.a. ein Prostatakarzinom besteht, ist der Einsatz der Fusionsbiopsie sinnvoll.